Energiewende
Die Österreichische Bundesregierung hat in ihrem Regierungsprogramm 2020 festgeschrieben, die Stromversorgung bis 2030 auf 100 % Ökostrom bzw. Strom aus erneuerbaren Energieträgern umzustellen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Österreich zu stärken bzw. die Erweiterung der Möglichkeiten der Gestaltung von „Erneuerbaren Energiegemeinschaften” und „BürgerInnen-Energiegemeinschaften“ für verstärkte dezentrale Energieversorgung und die Stärkung von regionalen Versorgungskonzepten. Um die dafür vorgegebenen Ziele zu erreichen, muss für den notwendigen PV-Zubau alle drei Minuten eine PV-Anlage errichtet werden und dafür braucht es zusätzlich über 30.000 ausgebildet Fachkräfte.
Quelle: Vortrag Dr. Marta Hodasz (BMK), PV-Kongress 2021 am 24.03.2021
Derzeit werden in Österreich ca. 1,4 TWh Strom durch Photovoltaikanlagen erzeugt. Im Zuge der Energiewende wird es in den nächsten Jahren einen starken Zubau erneuerbarer Energien, u.a. Photovoltaik mit Energiespeicher bzw. Solarthermie, geben. Die Technologie kann sowohl auf Gebäuden sowie auf bestehender Infrastruktur bereits versiegelter Flächen (u.a. Carport und Lärmschutzwände) als auch im Freifeld angebracht werden. PV-Strom kann damit direkt im Gebäude für den Betrieb von elektrischen Geräten und Maschinen, Raumwärme oder Mobilität genutzt werden. Somit kommt es zur Verdrängung von Stromproduktion auf Basis fossiler Rohstoffe (konkret Strom aus Kohle- und Gaskraftwerken) und Wärmeproduktion von Heizungen basierend auf Öl und Gas. Im hier simulierten Szenario wird ein zusätzlicher Ausbau der Photovoltaik auf 12,4 TWh bis 2030 betrachtet.
Quelle: Vortrag Dr. Marta Hodasz (BMK), PV-Kongress 2021 am 24.03.2021
Am 17.03.2021 wurde das mit Spannung erwartete Bundesgesetzes über den Ausbau von Energie aus erneuerbaren Quellen, das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), im Ministerrat beschlossen. Die Regierungsvorlage wurde zur weiteren Bearbeitung in den Nationalrat eingebracht. Zwar können sich aufgrund der im Nationalrat notwendigen Zweidrittelmehrheit noch Änderungen ergeben, die wesentlichen Punkte werden aber voraussichtlich unverändert bleiben. Der Nationalrat hat das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), das die Rahmenbedingungen für den Ökostromausbau in den nächsten zehn Jahren festlegt, am 07.07.2021 beschlossen. Die notwendige Zweidrittelmehrheit holten sich ÖVP und Grüne über die SPÖ, die bis zuletzt über Änderungen im ursprünglichen Gesetz verhandelte. Als Beitrag zur Verwirklichung der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens 2015 schafft das EAG neue Rahmenbedingungen für den Ausbau erneuerbarer Energien in Österreich.